Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) gelten für alle Verträge, die UNEQ mit ihren Kunden
schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend
„Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

(2) UNEQ schließt keine Verträge mit Verbrauchern im
Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei
Vertragsschluss mit UNEQ als Unternehmer gemäß § 14 BGB
beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende,
entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und
insoweit Vertragsbestandteil, als UNEQ ihrer Geltung
ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses
Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise
auch dann, wenn UNEQ in Kenntnis der AGB des Kunden mit
der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Leistungen von UNEQ / Mitwirkung des Kunden

(1) UNEQ erbringt für den Kunden onlinebasierte
Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Human
Resources (HR) / Personalrecruiting, Leadership und
Persönlichkeitsentwicklung. Diese können, je nach
gebuchtem Programm, individuell oder standardisiert
erfolgen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend
vereinbart, schuldet UNEQ dabei nicht die Erbringung eines
Werks. Insbesondere ist UNEQ nicht dafür verantwortlich,
ob der Kunde in Folge der Beratung bestimmtes Personal
akquirieren kann oder andere Ergebnisse erzielt.

(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines
bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme
durch UNEQ vereinbart, wird diese sonach als
erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf
Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im
Grundsatz nicht.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden
Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu
erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung
und verhindert damit die Leistungserbringung durch UNEQ,
bleibt der Vergütungsanspruch von UNEQ unberührt.

(4) In Bezug auf die von UNEQ zu erbringenden
Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht UNEQ in
Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht
nach § 315 BGB zu.

(5) Der Kunde hat höchstpersönlich an im Rahmen der
gebuchten Dienstleistungen stattfindenden regelmäßigen
Video-/Telefonmeetings („Calls“) teilzunehmen. Bei
juristischen Personen erfolgt die Teilnahme durch die
Geschäftsleitung. Die Teilnahme von dritten Personen
anstelle des Kunden ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher
Absprache mit uns zulässig. Nimmt die Geschäftsleitung
wiederholt unentschuldigt nicht an den wöchentlich
stattfindenden Calls teil, ist UNEQ zur außerordentlichen
und fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen UNEQ und dem Kunden kann
fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich
erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der
Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen
Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in
schriftlicher Form von UNEQ zu erhalten.

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen UNEQ und
dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen
zustande. Der Kunde willigt ein, dass UNEQ das Telefonat
und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und
Dokumentationszwecken aufzeichnet.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von UNEQ angegeben und mitgeteilt
werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen
sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von UNEQ erfolgt sofort nach
Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von UNEQ ist
grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn,
das Angebot von UNEQ ist anders lautend. Eine von UNEQ erteilte
(SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für
die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat
der Kunde von UNEQ nach Vertragsschluss ein schriftliches
SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Es ist folgendes Muster
vom Kunden zu benutzen:
UNEQ Consulting GmbH, Kesselstraße 3, 40221
Düsseldorf und dessen Erfüllungsgehilfen werden
ermächtigt, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem
Konto

IBAN: DE25 3007 0024 0082 0100 00

mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise
ich mein Kreditinstitut an, die von der
UNEQ Consulting GmbH, Kesselstraße 3, 40221
Düsseldorf und dessen Erfüllungsgehilfen auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von
acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten
Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im
SEPA-Basislastschriftverfahren.

Vorname und Name des Kontoinhabers

Straße und Hausnummer des Kontoinhabers

Postleitzahl und Ort

Kreditinstitut (Name und BIC)

IBAN:

Ort, Datum

Unterschrift des Kontoinhabers

——-

(4) UNEQ stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die
Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch
Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom
Konto des Kunden eingezogen werden können und eine
Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den
geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach
Rückbuchung an UNEQ zu überweisen und die durch die
Rückbuchung veranlassten Kosten durch das Kreditinstitut
zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist
wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere
Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese
rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) UNEQ ist ebenfalls berechtigt, fällige Forderungen auch
von Drittanbietern (Digistore24, Copecart, PayPal, etc)
einziehen zu lassen.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Laufzeit des Vertrags wird zwischen dem Kunden
und UNEQ individuell vereinbart. Innerhalb der Laufzeit besteht
kein Kündigungsrecht. Ist keine Mindestlaufzeit im
Hauptvertrag benannt worden, beträgt die Laufzeit 3
Monate.

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets
unberührt.

(4) Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.

§ 6 Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch UNEQ
beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei UNEQ
eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die
Dienstleistungen notwendigen Daten bei UNEQ vollständig
vorliegen beziehungsweise die notwendigen
Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält
UNEQ sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des
offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens
zwei fälligen Zahlungen gegenüber UNEQ in Verzug, ist UNEQ berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen
und die Leistungen einzustellen. UNEQ wird die gesamte
Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen
Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend
machen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden
ausgeschlossen.

§ 7 Erfüllung

(1) UNEQ wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß
Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. UNEQ ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass UNEQ bis auf
anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die
Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung
eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird
UNEQ innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über
die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist UNEQ gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen
zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der
Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von UNEQ
unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von UNEQ
(z.B. auf Facebook oder Kajabi) teilnimmt, ist er verpflichtet,
dort die Interessen von UNEQ zu wahren. UNEQ ist berechtigt,
den Kunden von der Teilnahme an Communities und
Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen,
sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende
Äußerungen) die Interessen von UNEQ innerhalb der Gruppe /
Community verletzen oder beeinträchtigen.

§ 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass UNEQ überlassene
Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind
oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen
Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt UNEQ insoweit
von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug
auf die von UNEQ erstellten und zur Verfügung gestellten
Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und
Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden
Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile
davon, die von UNEQ für den Kunden erstellt wurden (z B
alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos,
Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes
Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien,
Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien,
Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich
dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und
IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).
Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse
im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass
der Kunde die von UNEQ nach dem Hauptvertrag
zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1
benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich individueller
Absprache erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate
an UNEQ über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an
Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird
ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach §
23 UrhG.

§ 11 Haftung

(1) UNEQ haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem
Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei
einfacher Fahrlässigkeit haftet UNEQ nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in
diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet UNEQ nicht für
Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust
wird der Höhe nach auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei
regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie
die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie
Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu
berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren
Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche
Vorgehensweise haftet UNEQ nicht.

§ 12 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe
personenbezogener Daten an UNEQ die Vorschriften der
Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Der Kunde stellt UNEQ von der Haftung wegen
Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen
des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, UNEQ hat
diese Verstöße zu verantworten.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn
sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene,
individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in
jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt
derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw.
die schriftliche Bestätigung von UNEQ maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Sitz der UR. Ausschließlicher
kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von UNEQ.

AGB Stand: 29.09.2022 ©